top of page

Nutzungsbedingungen
 

 

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN     

 

 Artikel 1: TEILE DES  VERTRAGS:

 

Zwischen den Unterzeichneten: Der Mieter, Skipper, Der Vermieter: LOUXOR CATAMARAN SARL, 357 RUE DES REMPARTS, 34400 LUNEL.
RCS  N° 919 393 173 MONTPELLIER Tel: 06 95 57 35 83, als Eigentümer auftretend.

Artikel 2: VERTRAGSKÜNDIGUNG DURCH DEN VERMIETER:

Bei Folgeschäden, die während   der vorangegangenen Anmietung oder einer eigenständigen Hinderung entstanden sind
kann der Vermieter das bezeichnete Boot nicht zum vereinbarten Termin nutzen, werden die gezahlten Beträge zurückerstattet, ohne dass der Mieter Schadensersatz oder Zinsen verlangen kann.

Artikel 3: VERTRAGSKÜNDIGUNG DURCH DEN MIETER:

Der Mietbetrag bleibt vom Vermieter erworben, unabhängig davon, ob der Mieter das Boot während der Mietzeit genutzt hat oder nicht, und was auch immer der Grund für diese Vakanz ist. Der Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen wurde, kann auf Wunsch des Mieters im Rahmen der Möglichkeiten des Zeitplans des Vermieters verschoben werden.

Verzichtet der Mieter auf die Anmietung und kündigt den Vertrag mit dem Vermieter, erfolgt die Erhebung der Stornogebühren zu den nachfolgenden Bedingungen.

 

− Bei einem Stornierungsantrag, der mehr als sechs Monate vor Mietbeginn gestellt wird, werden dem Vermieter nur die Verwaltungskosten in Höhe von pauschal 120 Euro geschuldet.

− -Wenn dieser Antrag weniger als sechs Monate vor Mietbeginn gestellt wird, werden die gemäß vorstehendem Artikel 1 gezahlte(n) und/oder fällige(n) Rate(n) vom Vermieter erworben.

− Wenn es ihm jedoch gelingt, das reservierte Boot für den gleichen Zeitraum weiterzuvermieten, erstattet er den Betrag

die Gesamtheit der Raten abzüglich der Verwaltungsgebühren.

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN :

ARTIKEL 3-1: INFORMATIONEN DES MIETERS UND BUCHUNGS- UND KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 3-1: Informationen des Mieters und Reservierung:

 

Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter seiner Informationspflicht gemäß den Artikeln L. 111-1 und L. 113-3 des Verbrauchergesetzbuchs über die wesentlichen Merkmale des Wasserfahrzeugs in Bezug auf die von erklärten Fähigkeiten nachgekommen ist des Mieters hinsichtlich der beabsichtigten Besatzung und der vorgesehenen Navigationsart.

Artikel 3-2: Kündigung durch den Mieter:

Der Mieter kann diese Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor Anmietung per Einschreiben kündigen, ohne dass der Vertrag vom Mieter bestätigt wird. Wenn innerhalb der in Artikel 5 der Sonderbedingungen festgelegten Fristen der fällige Betrag oder die fälligen Beträge nicht bezahlt wurden, gilt der Vertrag als allein durch Verschulden des Mieters beendet. Alle an den Vermieter gezahlten Beträge werden automatisch von ihm als Kündigungsentschädigung erworben, ohne dass er eine förmliche Kündigung ausstellen muss. Wird das mietvertragsgegenständliche Boot weitervermietet, werden dem Mieter die eingezogenen Kautionen und Kosten anteilig zur Ersatzmiete abzüglich der Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 80,00 Euro ausgezahlt.

Artikel 3-2-1: Kündigung durch den Vermieter:

 

Außer wie in Artikel 4 dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehen, sind im Falle einer Inkompetenz der Besatzung die Möglichkeiten der Kündigung durch den Vermieter wie folgt:
– Für den Fall, dass das gemietete Boot aufgrund von Schäden oder Verspätung dem Mieter nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann der Vermieter anbieten, die Miete für die Dauer der Verspätung innerhalb der verfügbaren Grenzen des Zeitplans zu verlängern_cc781905-5cde- 3194- bb3b-136bad5cf58d_           _cc781905- 5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ . 
– Erweist sich die Verlängerung der Mietzeit   für die Gesamtdauer als unmöglich, werden dem Mieter die von ihm gezahlten Beträge entsprechend den Tagen des Nutzungsausfalls anteilsmäßig erstattet, ohne dass er es ist Anspruch auf Schadensersatz haben können.

Artikel 3-2-2: Verspätete Strafen:

Wenn das Boot nach dem geplanten Datum zurückkehrt, wird die wöchentliche Miete auf die Strafen reduziert:

Tag mit 20% Zuschlag.
 

ARTIKEL 3.3: Nutzungsbedingungen:

 

Die freie Verfügung über das Schiff wird dem Mieter gewährt, wenn er die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, wenn er bestätigt hat, dass das Schiff im Allgemeinen und die Maschine in gutem Zustand sind, wenn er das vom Vermieter vorgelegte Inventar überprüft hat und dass er gegebenenfalls das Übergabeprotokoll mit seinen eventuellen Bemerkungen unterschrieben hat. Abweichend von diesen Bestimmungen hat der Mieter 1 Stunde Zeit, um eingehende Tests und Kontrollen durchzuführen und etwaige Beanstandungen dem Vermieter mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass er der Konformität des in seinem Besitz befindlichen Wasserfahrzeugs voll und ganz zustimmt.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsausrüstung der vorgesehenen Navigationsart entspricht und andernfalls alle sinnvollen Ergänzungen bereitstellt.

Artikel 3-4: Zahlungsarten:

 

Buchung mehr als 3 Monate vor Abflug

Erste Anzahlung von 30% bei Buchung,

Zweite Anzahlung von 30 % 3 Monate vor Abreise,

Restbetrag 1 Monat vor Abreise.

Reservierung 1 bis 3 Monate vor Abreise

50 % Anzahlung bei Buchung, Restbetrag 1 Monat vor Abreise

Buchung weniger als einen Monat vor Abreise 100 % bei Buchung

 

Bei Nichteinhaltung der oben angegebenen Zahlungstermine durch den Mieter und Nichtrückgabe

dieses Vertrages, der innerhalb von zehn Tagen nach Versand unterzeichnet wird, wird der Vertrag automatisch ohne vorherige Benachrichtigung des Vermieters gekündigt, der die als Entschädigung gezahlten Summen  einbehält.

 

Artikel 5: Unterstützung für das Boot:

 

Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter mit einem Boot zu betrauen, das gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften für die geplante Navigationskategorie ausgestattet und ausgestattet ist und sich in einwandfreiem Zustand und Sauberkeit befindet, die Verbrauchsgüter mitführt, die Verwaltung des Bootes

des Mieters gilt als erfolgt, wenn der Restbetrag bezahlt, die Kaution hinterlegt und das Inventar unterschrieben ist.

Die an Bord befindlichen elektronischen Navigationsinstrumente erleichtern die Fahrt, sind aber nur Navigationshilfen.

Ihr Mangel würde in keiner Weise die Verantwortung des Mieters befreien und würde keinen Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Artikel 6: Inventar:

Das Inventar in zweifacher Ausfertigung wird bei Übernahme des Bootes vom Vermieter und vom Mieter gegengezeichnet, wobei jede der beiden Parteien eine Kopie behält. Jede Verletzung des Inventars muss vom Vermieter und vom Mieter widersprüchlich vermerkt werden und Gegenstand des guten Zustands und der ordnungsgemäßen Funktion des Bootes sein, mit Ausnahme von versteckten Mängeln.

Der Mieter hat 24 Stunden nach Unterzeichnung dieses Inventars Zeit, den guten Zustand des Bootes und seiner Ausrüstung zu überprüfen und dem Vermieter jede Anomalie zu melden. Die Nichtunterschrift des Inventars

durch den Mieter oder die Nichtlieferung des unterschriebenen Inventars an den Vermieter impliziert die Annahme des Bootes in betriebsbereitem Zustand und vollständig gemäß dem im Büro des Vermieters aufgezeichneten Standardinventar.

Im Streitfall ist allein dieses Standardinventar maßgebend.

In Bezug auf die Bestandsaufnahme von Verbrauchsmaterialien (Kaffeepads, Tee, Kräutertees, Wein- und Sektflaschen)

Die Mengen und Preise werden Ihnen bei der Bereitstellung des Bootes mitgeteilt und bei der Rückgabe des Bootes erfolgt die Berechnung des Zustands der Verbrauchsmaterialien zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.

Darüber hinaus wird daran erinnert, dass es strengstens verboten ist, in den Zimmern zu trinken und zu essen, nur in den Bereichen, die für Mahlzeiten bestimmt sind, drinnen oder draußen.

Wenn das Boot zurückkehrt, müssen Frischwasser- und Kraftstofftank zu 100 % gefüllt sein.

 

Artikel 7: Pflicht des Mieters:

 

Der Mieter versichert, dass er über alle erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die beabsichtigte Navigation durchzuführen. Er muss die Wartung des Bootes in gutem Navigationszustand während der Betreuungszeit sowie dessen routinemäßige Wartung sicherstellen, der Mieter des Bootes ist gemäß den Gesetzen und Vorschriften für das Bootfahren in der Kategorie A, Offshore-Kategorie, für die Führung des Logbuchs verantwortlich Buchung für die Dauer der Charter. In diesem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Logbuch müssen die Angaben zur Navigation und alle Vorfälle und Schäden in Bezug auf das Boot und die Navigation erscheinen. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor seiner Abreise über alle Verfahren zu informieren, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Maschine nützlich sind, und die verschiedenen Kontrollen, die einzuhalten sind, um die regelmäßige Wartung der Maschine sicherzustellen.

 

  Der Mieter verpflichtet sich, nur die dem Reglement entsprechende Anzahl an Passagieren an Bord zu nehmen -136bad5cf58d_ -136bad5cf58d_     _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_     _cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_ d. h. respektieren Sie den Abstand von maximal sechs Seeleuten und respektieren Sie den Abstand von maximal sechs Seeleuten. Er verpflichtet sich, das Boot nur für Vergnügungsfahrten im Rahmen der geltenden See- und Zollgesetzgebung und entsprechend der Art der Bewaffnung des bezeichneten Bootes zu verwenden, unter Ausschluss aller gewerblichen Tätigkeiten, der gewerblichen Fischerei, des Transports oder anderer. Der Mieter stellt den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung als Reeder oder anderweitig aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verbote frei und ist allein verantwortlich für die Seezolldienste oder andere Seebehörden, Klagen, Bußgelder_cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_ und Beschlagnahmen von ihm deshalb auch bei unverschuldetem Verschulden seinerseits. Bei Pfändung des gemieteten Bootes ist der Mieter verpflichtet, den Wert des Bootes innerhalb eines Monats zu erstatten.ist..

 

Artikel 7: Untervermietung:

Untervermietung und Verleih sind strengstens untersagt, werden strafrechtlich verfolgt und gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Bootes zu verweigern, wenn ihm der Skipper oder die Crew nicht ausreichend kompetent erscheinen. 

In diesem Fall wird der Vertrag gekündigt und die gezahlten Beträge an den Mieter zurückerstattet, ohne dass eine der Parteien Schadensersatz verlangen kann.

bottom of page