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Verkaufsbedingungen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Artikel 8: Versicherung:  

 

Der Vermieter erklärt, dass er für das Boot eine Allgefahrenversicherung bei der Firma TRANSMER (Vertrags-Nr.:…..) abgeschlossen hat, die die Haftung des Benutzers für folgende Risiken abdeckt: .Haftpflicht, Beschädigung und Totalverlust, ganz oder teilweise Flug, mit Ausnahme des Beiboots, das jeden Abend wieder an Bord gebracht werden muss.
Die beförderten Personen sowie Effekten und Gegenstände sind nicht versichert.
Zubehör und Ausstattung sind nur bei Einbruch versichert, le  Mieter haftet persönlich. Für  bleibt der Mieter bis zur Höhe des im Vertrag festgelegten Selbstbehalts sein eigener Versicherer.
Schließlich bleibt der Mieter für die Folgen seiner Handlungen im Rahmen seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten dieses Vertrages und insbesondere dem Eigentümer des Bootes verantwortlich. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass er über die Möglichkeit des Abschlusses von Zusatzversicherungen wie Selbstbehalt, Reiserücktrittsversicherung oder Personenassistenz informiert wurde. Dieses Abonnement entbindet den Mieter nicht von der Kautionspflicht. 
So sind neben dem, was im Versicherungsvertrag ausdrücklich festgehalten ist, das Fehlen eines Führerscheins, die Nichteinhaltung öffentlicher Vorschriften zur Sicherheit an Bord oder der Verkehr auf See oder sogar in Binnengewässern, das Fahren in alkoholisiertem Zustand oder unter dem Einfluss illegaler oder medizinischer Substanzen, Nutzung des Schiffes für berufliche Zwecke oder gegen Entgelt. 

 

Artikel 9: Die Kaution: 

 

Die Kaution wird vom Mieter bei Übernahme des Bootes bezahlt. Die Kaution bezweckt die Sicherung der Verschlechterung des Mietgegenstandes oder des teilweisen Untergangs von Gegenständen, die dem Mieter zuzurechnen sind und nicht von der Versicherung gedeckt sind. Die Höhe der Kaution stellt keine Haftungsbegrenzung gegenüber dem Vermieter dar, der sich stets das Recht vorbehält, den erlittenen Schaden geltend zu machen, unbeschadet des Rückgriffs Dritter, insbesondere des Eigentümers des Bootes._cc781905-5cde- 3194- bb3b-136bad5cf58d_
Die Kaution wird innerhalb von maximal einem Monat nach Rückgabe des Bootes zurückerstattet.
Bei Schäden an der Mietsache oder bei Verlusten, die nicht durch Versicherungen gedeckt und zurechenbar sind
an den Mieter zurückgeht oder Zweifel bestehen, kann die Rückzahlung der Kaution bis zur Begleichung der entsprechenden Kosten durch den Mieter aufgeschoben werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, eine insoweit von der Versicherung nachgezahlte Abfindung zu erstatten. 

Artikel 10: Schäden während der Miete:  

 

Im Schadensfall während der Miete muss sich der Mieter innerhalb von 15 Minuten mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Die ihm eventuell entstehenden Kosten werden bei Rückgabe gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung auf den Namen des Vermieters mit Ausweis der Mehrwertsteuer erstattet, wenn die Vorauszahlung oder der Schaden nicht auf ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist seitens des Vermieters oder der an Bord befindlichen Personen unbeschadet sonstiger  Schäden. Wenn eine kleinere Reparatur erforderlich ist, die den Fortgang des Bootes nicht behindert, muss der Mieter mindestens 12 Stunden im Voraus zurückkehren, damit sie durchgeführt werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Klausel gilt als Verzug. Im Falle eines schwerwiegenden Schadens oder eines Ereignisses, das zum Eingreifen der Versicherung Anlass gibt, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. 
Während er auf Anweisungen wartet, muss er eine förmliche Schadensmeldung erstellen, die er am Ende der Deckung beim  Vermieter abgeben muss. Erfüllt der Mieter diese Formalitäten nicht und unterlässt er die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, kann ihm der Versicherungsschutz entzogen und alle durch den Schaden verursachten Kosten übernommen werden._cc781905-5cde-3194-bb3b- 136bad5cf58d_

 

Hilfeleistung und Abschleppen

 

Der Mieter verpflichtet sich, einen Anhänger nicht an Dritte weiterzugeben, außer im Falle einer Hilfeleistung, die er gegebenenfalls zu rechtfertigen hat. Anderenfalls verpflichtet er sich, zusätzlich zu den versicherungsrechtlich durchsetzbaren Gewährleistungsausschlüssen alle rechtlichen und finanziellen Folgen zu übernehmen, die sich aus dieser Praxis ergeben können.
Muss der Mieter infolge eines Schadens auf die Dienste eines Helfers oder eines Schleppers zurückgreifen, wird er sich zunächst nach besten Kräften bemühen, die Anweisungen des Vermieters einzuholen und dessen Zustimmung einzuholen.
Wenn dies nicht möglich ist und die Umstände eine solche Vereinbarung nicht zulassen, wird der Mieter die Taue des Schiffes vorrangig für diese Art von Betrieb verwenden und sich zusammenziehen, wobei der Schlepper für den Betrieb, auch im Hafengebiet, verantwortlich ist.
Alle Assistenz-/Schlepparbeiten auf See, die mehr als 5 Meilen vom Hafen von PORT CAMRGUE entfernt durchgeführt werden müssen, werden mit 250 € exkl. Steuern pro Stunde in Rechnung gestellt.

 

Artikel 11: Rückgabe des Bootes: 

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Für den Fall, dass das Boot in einen anderen Hafen zurückgebracht wird, trägt der Mieter alle Kosten, die mit der Rückführung zum Abfahrtshafen verbunden sind, mit einer Mindestrechnung von 120 Euro. Jeder Tag der Verspätung berechtigt den Vermieter zu einer Entschädigung in Höhe des zweifachen Tagespreises einer Wochenmiete, 
was auch immer die Ursache der Verzögerung ist. Ebenfalls vom Mieter zu tragen sind allfällige Übernachtungskosten des Nachmieters sowie die Kosten des Vermieters für Recherche, Anreise, Telefon etc. Darüber hinaus kann im Falle höherer Gewalt die Rückgabe zum vereinbarten Termin verhindert werden Der Mieter muss sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und mit ihm die Rückgabebedingungen vereinbaren, schlechtes Wetter  kann nicht als triftiger Grund für die Verzögerung geltend gemacht werden, und der Skipper muss Vorkehrungen treffen, um diesem Fall entgegenzuwirken. Am Tag der Rückgabe muss der Mieter einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren, um das Boot zu inventarisieren und zu inspizieren, von seinen Insassen und ihren persönlichen Gegenständen zu entleeren und in einwandfreiem Zustand und Sauberkeit, gefüllt mit vollständigem Verbrauchsmaterial, zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot, den Motor und seine Ausrüstung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 
Wird das Boot nicht im Ausgangszustand zurückgegeben, gehen die Kosten für Reinigung und Restaurierung zu Lasten des Mieters. Für eine Pauschale von…400….€ 
Das Inventar der Rückkehr wird im Widerspruch zu dem der Abreise erstellt.. 
Alle Verbrauchsmaterialien liegen in der Verantwortung des Mieters, Kraftstoff, Kaffeekapseln und geöffnete Weinflaschen, deren Preis auf dem Weinkeller angegeben wird, Gas, Versandkosten (außer  die ersten 24 Stunden au_cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ Abfahrtshafen ), Batterieladung, Wasser usw. 
Pour  les  locations  en  week‐end  de deux à drei Tage, das Batterie- und Benzinpaket kostet…50…€ 

 

Artikel 11-1: Sicherheit auf See:
 

Es wird daran erinnert, dass während des Ankerns nur der Skipper berechtigt ist, seine Zustimmung zu geben
zum Schwimmen, dass das Boot für den eigenen Gebrauch von Masken und Schnorcheln ausgestattet ist.
Dass während der Überfahrt jeder Passagier seine Schwimmweste tragen muss.

 

 

Artikel 11-2: Verbote auf See:

 

Trotz all unserer Bemühungen mussten wir einige Einschränkungen in Kauf nehmen.

Wir können keine Personen mit eingeschränkter Mobilität aufnehmen und das tut uns leid.
Zu unserem großen Bedauern auch Haustiere.
Wir bitten auch darum, dass jeder Passagier angemessenes Schuhwerk und keine Absätze trägt.
Wir lehnen Meeresangeln und Tauchen ab
Schließlich bitten wir Sie, die Meeresfauna und -flora und ihr Ökosystem zu respektieren.

 

Artikel 12: Streitigkeiten: 

 

Etwaige aus dieser Vermietung entstehende Verfahrenskosten trägt der verantwortliche Mieter, sofern das Gericht nichts anderes entscheidet. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages wird ausschließlich das Gericht von … MONTPELLIER … zuständig gemacht.
 

□ Indem Sie dieses Kästchen ankreuzen, akzeptieren Sie endgültig die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (cgu) und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (cgv)
 
 

DER MIETER, (Manuskript „gelesen und genehmigt“) 

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